Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Crashkurse

  1. Geltungsbereich - Vertragspartner - Definitionen

    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit Teilnehmern für die Durchführung von Seminaren und Crashkursen – im Folgenden als „Bildungsmaßnahme“ bezeichnet – der Firma dig it! media, Lange Str.6/1, 71394 Kernen, vertreten durch den Inhaber Thomas Bitzer-Prill –nachfolgend auch "Veranstalter" genannt. Mit der Anmeldung oder Vertragsunterzeichnung erkennt der Teilnehmer diese AGB an.

    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden finden keine Anwendung, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

    Sofern in diesen AGB von "Verbrauchern" die Rede ist, sind dies natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    "Unternehmer" sind dagegen natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

    "Teilnehmende" sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

    Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen diesen AGB und Kurverträgen mit Teilnehmenden gehen Kursverträge mit den Teilnehmenden diesen AGB vor.
  1. Anmeldung - Vertragsschluss

    Bei den Seminarterminen handelt es sich um eine Terminvorschau der Bildungsmaßnahmen. Für diese Bildungsmaßnahmen kann ein Teilnehmender sich über das Kontaktformular beim Veranstalter anmelden. Jede Anmeldung eines Teilnehmenden zu einer Bildungsmaßnahme hat schriftlich per Post, Telefax oder e-Mail beim Veranstalter zu erfolgen.

    Egal auf welchem Wege die Anmeldung erfolgt, sollte diese den vollständigen Namen des Teilnehmenden, die vollständigen Firmen- und Rechnungsanschrift nebst Telefon- und Faxnummer sowie eine entsprechende e-Mail-Adresse beinhalten.

    Die Anmeldung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen soll möglichst früh erfolgen und muss dem Veranstalter spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, sofern für die einzelne Bildungsmaßnahme kein besonderer Anmeldeschluss angegeben ist. Spätere Anmeldungen können nach telefonischer Absprache nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität einer Bildungsmaßnahme nicht übersteigt. Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

    Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres schriftlichen Eingangs berücksichtigt. Ein genereller Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht der Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor.

    Die Anmeldung des Teilnehmenden ist verbindlich, d.h. der Vertrag ist geschlossen, wenn die Anmeldung des Teilnehmers an einer Bildungsmaßnahme vom Veranstalter schriftlich, d. h. per Post, oder per Telefax oder e-Mail durch eine Teilnahmebestätigung bestätigt wird.

    Der Teilnehmende erhält mit der Teilnahmebestätigung eine Mitteilung des Veranstaltungsorts, der Veranstaltungszeiten und eine Rechnung über die Gebühr der Bildungsmaßnahme.
  1. Kosten

    Die Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

    Kosten für Lehrmittel sind im Seminarpreis enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
  1. Zahlungsbedingungen - Aufrechnung/Zurückbehaltung

    Die Seminargebühren sind nach Rechnungserhalt sofort fällig und haben unter Angabe der Rechnungsnummer zu erfolgen.
  1. Sonderkonditionen

    Bei Buchung von zwei oder mehr Veranstaltungen durch Sie und Ihre Mitarbeiter oder Kollegen, wird ab der zweiten Buchung ein Nachlass von 15% auf die jeweilige Veranstaltungsgebühr gewährt. Bei nachträglichem Wegfall der o.g. Voraussetzung (durch Stornierung der nachlassfähigen Veranstaltungen gem. Satz 1) wird der gewährte Nachlass zurückgenommen und dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
  1. Stornierung von Anmeldungen – Übertragung der Teilnahme

    Die Stornierung von Anmeldungen bedarf der Schriftform und ist jederzeit bis spätestens drei Wochen (Eingang beim Veranstalter) vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.

    Bei nicht frist- und/oder formgerechter Stornierung oder Nichterscheinen des Teilnehmenden, wird die volle Seminargebühr je Veranstaltung und Person erhoben.

    Dem Teilnehmenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

    Bei Verhinderung eines Teilnehmenden kann dieser für die vollständige Veranstaltung eine Ersatzperson benennen, sofern die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen hat. Eine neue Bestätigung oder Rechnung an den Ersatzteilnehmer erfolgt nicht.

    Sofern ein Widerrufsrecht besteht, hat dieses Vorrang vor einer Benennung eines Ersatzteilnehmers.

 

  1. Widerrufsbelehrung

    Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht

    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
    dig it! media
    Lange Str. 6/1
    71394 Kernen i.R.
    info@dig-it-media.de
    mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
  1. Kündigung – Ausschluss

    Sofern sich aus den jeweiligen Studienverträgen oder einzelvertraglich nichts anderes ergibt, können Bildungsmaßnahmen, vorbehaltlich vorstehender Regelungen zur Stornierung und Widerruf, nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unbenommen.

    Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Pflichten des Teilnehmenden gemäß diesen AGB, bzw. Verträgen vorübergehend oder endgültig von der Teilnahme an der jeweiligen Bildungsmaßnahme ausschließen. Die Gebühren werden in einem solchen Fall weiterhin voll geschuldet.

    Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

    Die Kündigung des Teilnehmenden hat gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen.

    Dozenten oder andere Erfüllungsgehilfen sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
  1. Absage von Veranstaltungen

    Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder einem Ausfall/Krankheit des Dozenten, oder aus sonstigen wichtigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, wie höherer Gewalt, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen oder zu verlegen.

    Die Teilnehmenden werden unverzüglich von der Absage oder Verlegung der Veranstaltung unterrichtet. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle einer Absage umgehend zurückerstattet.

    Dem Teilnehmenden steht bei einer Absage wegen mangelnder Teilnehmerzahl seinerzeit das Recht zu, die Bildungsmaßnahme durch eine entsprechende Aufstockung seines Betrags um die Gebühren der fehlenden erforderlichen Teilnehmenden bzw. Anpassung des Kursumfangs zu sichern.

    Weitergehende Ansprüche des Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Veranstalters beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
  1. Änderungsvorbehalte

    Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

    Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt die vorgesehenen Referenten durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Der Nachweis einer solchen Qualifizierung obliegt im Zweifel dem Veranstalter.

    Der Veranstalter ist berechtigt, den Inhalt der Bildungsmaßnahme den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und aus diesem Grund auch methodische Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich ändern.

    Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.

    Die Reihenfolge und die Menge der Inhalte können, je nach Gruppengröße und Gruppendynamik, variieren. Dies gewährleistet die größtmögliche Umsetzung der Inhalte in der Praxis.

    Der Veranstalter behält sich eine Änderung des Seminarortes vor. Über erforderliche Änderungen werden die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich informiert.
  1. Pflichten des Teilnehmenden

    Der Teilnehmende verpflichtet sich, die am Seminarort geltende Hausordnung zu beachten.

    Der Teilnehmende ist verpflichtet den Anweisungen der Referenten sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
  1. Gewährleistung

    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
  1. Haftung

    Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

    Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

    Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

    Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
  1. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht

    Die dem Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen/Medien – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Veranstalters gestattet.

    Soweit Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung ausschließlich auf den Teilnehmer. Der Teilnehmer kann die Datei auf seinem Rechner und zusätzlich auf mobilen Geräten beliebig oft speichern, ist jedoch verpflichtet sicherzustellen, dass nur er darauf Zugriff hat. Eine Weitergabe von Zugangsdaten ist nicht zulässig. Der Teilnehmende ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren.

    Mit Anmeldung räumt der Teilnehmende dem Veranstalter das Recht zur Nutzung der zugunsten des Teilnehmers und/oder seines Arbeitgebers bestehenden Marken/Logos/Brands zum Zwecke der Referenzierung auf der Webseite und weiteren Marketingunterlagen des Veranstalters ein.

    Der Teilnehmende willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehend, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
  1. Vertraulichkeitsvereinbarung

    Die Parteien verpflichten sich für die Laufzeit des Vertrages und auch nach Vertragsbeendigung, alle Kenntnisse (auch Prozesse, Abläufe, Organisation, Qualität) über die andere Partei, die Sie in Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung erlangen sowie die zu Grunde liegenden Konditionen Dritten nicht zugänglich zu machen oder anderweitig zu verwenden. Dies gilt auch für die Bewertung oder Verbreitung von Informationen im Internet. Der Vertragspartner behält sich vor, den entstandenen Schaden geltend zu machen.
  2. Vertragssprache – Rechtswahl – Gerichtsstand

    Vertragssprache ist deutsch.

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

    Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, Kernen. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Teilnehmer Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat. Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, den Teilnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

    Ist der Teilnehmer Unternehmer bedürfen alle Änderungen, Nebenabreden, die Kündigung und Aufhebung dieser Vereinbarung der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

    Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Unsere e-Mailadresse für Verbraucherbeschwerden lautet info@dig-it-media.de

    Stand 02/19